Lizenzvereinbarung

  • § 1. Durch Betätigen von Zustimmen ( “oder I Agree,) oder installieren bzw. Benutzen der Software ‘You offer CB Edition’ (oder ähnliche Editionen vom LG und/oder Updates dieser Software) erklären Sie (Lizenznehmer, LN) sich mit den folgenden Bedingungen des Lizenzgeber (LG) einverstanden:
  • § 2. Der LN ist berechtigt, den Business Service nach vollständiger Begleichung der Lizenzgebühren auf einem vom LG zur Verfügung gestellten Datenbank Server zu nutzen.
    Die Nutzungsdauer richtet sich nach der vereinbarten Lizenzdauer für die Datenbank Nutzung.
    Die Dienste und Artikelbezeichnungen sind nicht in allen Sprachen verfügbar.
  • § 3. Der LN darf diesen Business Service weder vermieten, verleasen, oder selbst distribuieren, ohne schriftliche Genehmigung des Lizenzgebers.
  • 4 Der LN erklärt, das er die Verwendungsrechte für eine Zurverfügungstellung in externen Datenbanken besitzt. Er hält den LG, sowie deren Mitarbeiter, Eigentümer und Zulieferer von jeglichen Forderungen frei, welche Dritte evtl. erheben könnten.
  • § 5. Die angebotenen Preise sind Nettopreise und beziehen sich auf eine monatliche Nutzung für den Server, wenn nicht anders angegeben. Die Mindestlaufzeit für die Servernutzung beträgt 12 Monate und ist nach Prüfungsmöglichkeit durch den LN als Einmalzahlung zu Vertragsbeginn zu leisten.
  • § 6 Der Business Service ermöglicht die schnelle Erstellung von Angeboten bzw. allgemeinen Artikelauflistungen. Der Business Service erlaubt – u. a. aufgrund eines angepaßten User Interfaces – eine Benutzung mit einer Hand über eine Ipad Halterung innerhalb eines Fahrzeug. Eine Verwendung während der Autofahrt wird grundsätzlich nicht empfohlen.

    Falls der LN sich dafür entscheidet, darf dieser Business Service aus Gründen der allgemeinen Verkehrssicherheit nur unter den folgenden Bedingungen verwendet werden.

  1. Das elektronische Gerät, welches eine Lauffähigkeit des U-Offer Business Service ermöglicht, muss in einer Halterung im Fahrzeug montiert sein
  2. Das Fahrzeug muss über teilautonome Fahrfunktionen (z.B. ACC, Adaptive Cruise Control) verfügen und diese müssen eingeschaltet sein.
  3. Ergänzend darf dieser Business Service nur auf Autobahnen in einem Geschwindigkeitsbereich zwischen 80 und 130 verwendet werden, wobei Fahrbahnverengungen bzw. Baustellen davon ausgenommen sind.
  4. Bei Stop and Go Verkehr nur in Verbindung mit einem eingeschalteten Stauassistenten.
  • § 7. Unabhängig von der Einhaltung dieser Lizenzbestimmungen, bleibt der Fahrzeugführer bzw. Fahrzeughalter alleine für die Fahrsicherheit veranwortlich und haftet ausschliesslich für alle Schäden, egal ob Personen-, oder Sachschäden in vollem Umfang selbst.

Eine mögliche Forderung an andere Verkehrsteilnehmer durch verkehrswidriges Verhalten bleibt dabei weiterhin bestehen.

  • § 8. Die dem LG zur Verfügung gestellten Daten (Firmenlogos, Artikeldaten) sind ausschliesslich Kopien und nur für die Verwendung in Artikellistungen vorgesehen (Angebote, Auftragsbestätigungen, Lieferscheine und Rechnungen). Der LN garantiert, das er die Originaldaten in eigenen Datenbanken weiterhin zur Verfügung hat und stellt den LG von einer Haftung für evtl. verlorene Daten frei.
  • § 9. Bei der Nutzung des Business Service über das Front End, dem Aufruf von Daten, Dokumenten oder der Weiterleitung als SMS, können Gebühren für eine Internetnutzung anfallen, welche nicht Bestandteil dieses Lizenzvertrages sind und vom LN übernommen werden.
  • § 10. Der LG verpflichtet sich die Daten nicht mutwillig für eigene geschäftliche Zwecke zu verwenden, oder diese weiterzuveräussern.  Ein 100 % Datenschutz vor unbefugtem Zugriff kann nicht garantiert werden.